Corona SARS-CoV-2 Antigen-Teste
! Nur für den professionellen Gebrauch
Bitte beachten Sie: Diese Teste werden nur an medizinisches Fachpersonal und Einrichtungen nach Maßgabe des Infektionsschutzgesetzes und der Medizinprodukte-Abgabenverordnung abgegeben.
Schnellteste sind meist immunchromatografische Lateral-Flow-Teste. Die Auswertung und Ablesung kann ohne Gerät erfolgen, als Ergebnis erhält man „positiv“ oder „negativ“. Schnellteste zum Nachweis von SARS-CoV-2 sind nicht so sensitiv und spezifisch wie Nachweise mittels PCR, so dass ihr Einsatz nicht in allen Fällen sinnvoll ist. Positive Ergebnisse in Schnelltesten müssen in der PCR überprüft werden! Die Kostenübernahme ist im Rahmen einer Rechtsverordnung geregelt. Dafür muss der Antigen-Test BfarM gelistet sein. Intermed bietet Ihnen ausschließlich solche gelisteten Corona-Schnellteste. Vertiefende Informationen zu den Antigen-Schnelltesten finden Sie hier.